Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Kaltenegger GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) im Bereich Bau- und Sanierungsarbeiten. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Unterzeichnung eines Werkvertrags zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Werkvertrag. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
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Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu leisten.
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Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. (gegenüber Verbrauchern) bzw. 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) gemäß UGB berechnet.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Teilzahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.
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Gewerke gelten nach erfolgter Bezahlung als angenommen.
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Bei jedem Auftrag ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes zu leisten.
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Teilleistungen können je nach Baufortschritt abgerechnet und in Teilrechnungen gestellt werden.
5. Ausführungsfristen und -termine
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Die vereinbarten Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie nach Erfüllung aller erforderlichen Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.
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Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. extreme Wetterbedingungen, Materialknappheit, behördliche Anordnungen) verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
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Ist eine Verzögerung durch den Auftraggeber verursacht, trägt dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
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Den Zugang zur Baustelle sicherzustellen und notwendige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
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Alle erforderlichen Pläne, Unterlagen und Anschlüsse rechtzeitig bereitzustellen.
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Die Baustelle während der Bauzeit frei von nicht abgestimmten Fremdleistungen zu halten.
7. Abnahme und Gewährleistung
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Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
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Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt bei Bauwerken grundsätzlich 3 Jahre ab Abnahme.
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Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder in schweren Fällen Vertragsrücktritt verlangen.
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Ausgewählte Musterfliesen und Natursteine können in Farbe und Struktur vom tatsächlich verlegten Produkt abweichen.
8. Haftung
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Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
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Für Schäden, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
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Für Materialien oder Baustoffe, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen Eigentum des Auftragnehmers.
10. Kündigung und Vertragsrücktritt
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Der Auftraggeber kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
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Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Baubeginn ist eine angemessene Stornogebühr zu zahlen (siehe Auftragsbestätigung).
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.